Seit November 2008 gibt es im Bundesland Hessen eine Weiterbildungs- und Prüfungs-ordnung für Osteopathen (WPO-Osteo). Diese bringt allerdings keine Vorteile für die Berufsausübung, da hierfür nach wie vor die Zulassung als Heilpraktiker erforderlich ist. Einziger Nutzen der WPO ist, dass sich Osteopathen, die eine den Kriterien entsprechende Ausbildung absolviert und eine staatliche Prüfung bestanden haben, „staatlich anerkannter Osteopath“ nennen dürfen.
Entgegen der in Deutschland üblichen fünfjährigen Osteopathie¬ausbildung, sieht die WPO jedoch eine maximale Studiendauer von vier Jahren vor. Dies ist jedoch mit dem auf einen akademischen Abschluss (Bachelor bzw. Master of Science in Osteopathie) ausgerichteten Curriculum der IAO, das ein mindestens fünfjähriges Studium voraussetzt, unvereinbar. Die Folge: Für Studenten in Hessen, die einen akademischen Abschluss anstreben, würde die Studiendauer sich insgesamt verlängern, da beide Abschlüsse zeitlich nur nacheinander zu bewältigen wären.
Nach Rücksprache mit den betroffenen Studenten in Hessen hat sich die IAO jetzt gegen eine Verkürzung der Studiendauer von fünf auf vier Jahre ausgesprochen. Denn auch diese geben den akademischen Abschlüssen eindeutig den Vorrang.



